Zum Vorstoß der SPD zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahren nimmt Anna Neuhof als Vorsitzende der Grünen Fraktion im Kreistag Altenkirchen wie folgt Stellung:
„Das Bundessamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Auch wenn bis zur Klärung der der AfD-Klage eine sog. Stillhaltezusage gilt, ändert dies nichts an der grundsätzlichen inhaltlichen Feststellung. Die Grünen fordern eine effektiv arbeitende Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten und einzuleiten. Entscheidend ist beweiskräftig, belastbar und in einem ambitionierten Zeitrahmen die Voraussetzungen des Art. 21 des Grundgesetzes zu erfüllen. Dieser besagt kurzgefasst: verfassungswidrig ist, was die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigt oder beseitigt.
In diesem Sinn ist der Beschluss des SPD-Parteitages zu unterstützen.
Unsere Demokratie und unsere Verfassung müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen Angriffe geschützt werden. Dazu gehört auch ein Verbot verfassungsfeindlicher Parteien. Ein „Wegregieren“ Dobrindt’scher Vorstellung ist vage, undifferenziert und unentschlossen.“