Die Notlage der Flüchtlinge auf den griechischen Inseln hat sich, auch nach dem Brand von Moria nicht verbessert, sondern verschlechtert. Gerade jetzt im Winter sind die Unterbringungen mehr als prekär – sie entsprechen in keinster Weise humanitären Grundsätzen. Die Coronapandemie verschärft die Lage der Menschen zusätzlich und setzt sie wegen der unzureichenden sanitären und medizinischen Einrichtungen zusätzlichen Gefahren aus.
Außerdem werden weder die Menschenrechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention noch die der Europäischen Menschenrechtskonvention gewahrt.
Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass Staaten einen effektiven Zugang zu ihrem Asylverfahren sicherstellen müssen bekräftigt die EU-Asylverfahrensrichtlinie aus 2013 dahingehend, dass Asylanträge auch „an der Grenze“ gestellt werden können. Dieser Zugang wird den Flüchtlingen oft verwehrt bzw. durch überlange Verfahren erheblich erschwert.
Daher fordern wir:
Der Landkreis Altenkirchen fordert die internationale Gemeinschaft, die EU und die zuständigen Stellen in Deutschland auf, in den Lagern und Aufnahmeeinrichtungen an der europäischen Außengrenze – insbesondere auf den griechischen Inseln – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht für Zustände zu sorgen, die mit der Menschenwürde vereinbar sind.
Der Landkreis Altenkirchen will einen Beitrag zur Verbesserung der Situation in den betroffenen Aufnahmeeinrichtungen leisten und erklärt sich bereit, über die vorgesehene Quote hinaus Menschen aufzunehmen, und – im Rahmen seiner Möglichkeiten – unterzubringen und zu betreuen.
Damit signalisiert der Landkreis Altenkirchen der Bundesregierung und dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass auch er bereit ist, Verantwortung für die menschwürdige Unterbringung Geflüchteter zu übernehmen.
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