Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brato,
der Verbandsgemeinderat möge die Eilbedürftigkeit dieser Resolution prüfen und diese mit auf die Tagesordnung setzen. Im Anschluss soll die Resolution mit nachfolgenden Text zur Diskussion kommen.
Resolution der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Mit dem Nauberg gelegen im Westerwaldkreis und im Kreis Altenkirchen haben wir einen unzerschnittenen bewaldeten Höhenrücken mit einem für Rheinland-Pfalz einzigartigen Waldmeister-Buchenwald auf Basalt und einer sehr hohen biologischen Vielfalt. Das Gebiet erfüllt die Voraussetzungen für ein FFH- und Vogelschutzgebiet. Eine Ausweisung als Naturschutzgebiet wäre aufgrund der Artenvielfalt und -qualität denkbar.
Der geplante Eingriff durch die Basalt AG wäre unter ökologischen Aspekten schwerwiegend. Es ergeben sich Konflikte durch den Verlust vieler Arten, speziell durch den Verlust alt- und todholz-besiedelnder Arten der Flora, Funga und Fauna, da durch den geplanten Basaltabbau ihre Habitate unwiederbringlich zerstört werden. Aufgrund seiner besonderen ökologischen Eigenschaften und seiner Artenzusammensetzung wurde der Nauberg als Gebiet für ein Naturreservat ausgewählt.
Seit 1999 hat sich der Buchenaltbestand stark verändert und in seiner Wertigkeit zugenommen. Auf einer Größe von 24 ha stehen über 160 Jahre alte Buchen, diese zu erhalten muss in unser aller Interesse liegen. Unsere Wälder sind ein wichtiger Faktor im Klimaschutz, der aktuelle Waldzustandsbericht zeigt, wie schlecht es wegen der Folgen des Klimawandels bereits um unsere Wäldern bestellt ist, was den Einsatz für dieses Reservat ganz besonders gewichtet.
Begründung:
Der Resolutionsentwurf unterstützt nicht nur die Resolution der Bürgerinitiative „Erhaltet den Nauberg“, sondern auch die Resolutionen in der Verbandsgemeinde Hachenburg und in den Kreistagen Westerwald und Altenkirchen.
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren wurde bei den beteiligten Trägern der öffentlichen Belange entsprechende Stellungnahmen vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) zur 4. Ergänzung der Planungsunterlagen des Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 52 Abs. 2 a und 57 a BBergG für die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes „Nauberg-Welsche Hütte“ im Westerwaldkreis und im Landkreis Altenkirchen angefordert. Es wurde eine Verlängerung der ursprünglich bis zum 14.08.19 festgesetzten Frist beantragt und auf den 30.10.19 verlängert.
Es ist davon auszugehen, dass anschließend unmittelbar eine Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen stattfindet und das Verfahren fortgesetzt wird.
Unabhängig von der juristischen Zuständigkeit der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain im Verfahren hält die Fraktion von BÜNDNIS 90/Die Grünen es für notwendig, die Haltung der Verbandsgemeinde und damit der Bürgerinnen und Bürger des Gebhardshainer Landes, im Besonderen der Gemeinde Nauroth, zum geplanten Basaltabbau in das Verfahren einzubringen, bevor endgültige Entscheidungen gefällt werden.
Hieraus ergibt sich die Eilbedürftigkeit zur Erstellung der Resolutionen.
Die Antragsteller beantragen aus diesem Grund eine gemeinsame Resolution des Verbandsgemeinderates Betzdorf-Gebhardshain zum Erhalt des Nauberges.
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